Wohnen und Pflege am Ehrenhain | Preise & Leistungen

Ansprechpartnerin
FrauJuliana Böttcher
Am Ehrenhain 2
24568 Kaltenkirchen Tel. 04191 - 500 70
Fax 04191 - 500 7199 J.Boettcher@drk-segeberg.de
Das Entgelt für unsere Leistungen ist gemäß § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) abhängig von dem Pflegegrad. Pflegesätze sind nach dem Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt, entsprechend den fünf Pflegegraden einzuteilen. Davon ausgehend sind in den Pflegegraden 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu bilden. Das bedeutet, dass die Bewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 alle den gleichen Eigenanteil für die Pflege einschließlich Betreuung zu zahlen haben – unabhängig von dem Pflegegrad, welchem sie zugeordnet sind. Zudem sind die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die gesondert berechenbaren Investitionskosten zu zahlen. Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen pauschaler Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Den aktuellen Anspruch entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Bei Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.