Seniorenzentrum Glückstadt | Preise & Leistungen

Ansprechpartner
Frau
Christiane Kruse
Schenkstraße 8
25348 Glückstadt
Tel. 04124 93 89 30
Fax. 04124 93 89 3 28
Das Entgelt für unsere Leistungen ist gemäß § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) abhängig von dem Pflegegrad. Pflegesätze sind nach dem Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt, entsprechend den fünf Pflegegraden einzuteilen. Davon ausgehend sind in den Pflegegraden 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu bilden. Das bedeutet, dass die Bewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 alle den gleichen Eigenanteil für die Pflege einschließlich Betreuung zu zahlen haben – unabhängig von dem Pflegegrad, welchem sie zugeordnet sind. Zudem sind die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die gesondert berechenbaren Investitionskosten zu zahlen. Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen pauschaler Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie für die vorgenannten Aufwendungen einen Zuschuss in Höhe von 125,00 Euro monatlich.
Bei Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.