Das Entgelt für unsere Leistungen ist gemäß § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB)
Elftes Buch (XI) abhängig von dem Pflegegrad. Pflegesätze sind nach dem
Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner
Pflegebedürftigkeit benötigt, entsprechend den fünf Pflegegraden einzuteilen.
Davon ausgehend sind in den Pflegegraden 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu
bilden. Das bedeutet, dass die Bewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 alle den
gleichen Eigenanteil für die Pflege einschließlich Betreuung zu zahlen haben –
unabhängig von dem Pflegegrad, welchem sie zugeordnet sind. Zudem sind die
Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die gesondert berechenbaren Investitionskosten zu zahlen.
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im
Rahmen pauschaler Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen
einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Den aktuellen Anspruch entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Bei Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro
Kalenderjahr die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen
für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege.
Elftes Buch (XI) abhängig von dem Pflegegrad. Pflegesätze sind nach dem
Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner
Pflegebedürftigkeit benötigt, entsprechend den fünf Pflegegraden einzuteilen.
Davon ausgehend sind in den Pflegegraden 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu
bilden. Das bedeutet, dass die Bewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 alle den
gleichen Eigenanteil für die Pflege einschließlich Betreuung zu zahlen haben –
unabhängig von dem Pflegegrad, welchem sie zugeordnet sind. Zudem sind die
Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die gesondert berechenbaren Investitionskosten zu zahlen.
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im
Rahmen pauschaler Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen
einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Den aktuellen Anspruch entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Bei Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro
Kalenderjahr die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen
für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege.