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Kindertageseinrichtung

Unsere Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg

Geschäftsführung

Frau Andrea Zielinski
Telefon: 04551 992 0 Fax: 04551 992 6254 Kurhausstraße 57
23795 Bad Segeberg info@drk-segeberg.de

Die Bildung und Erziehung von Kindern zu begleiten, ist eine wertvolle und herausfordernde Aufgabe. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) unterstützt Familien bundesweit mit über 1.440 Kindertageseinrichtungen, die von mehr als 100.000 Kindern im Alter von zwei Monaten bis 14 Jahren besucht werden. Knapp 16.000 pädagogische Fachkräfte tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass die Kinder sich wohlfühlen und sich voller Neugierde ihr eigenes Bild von der Welt machen. 

Bereichsleitung

Frau
Olivia Bock-Stuhr

Telefon: 04551 99 20

Fax: 04551 992 6254

Kurhausstraße 57

23795 Bad Segeberg

info@drk-segeberg.de

  • Aufnahmekriterien für Krippen-/und Kindergartenkinder in DRK-Kindertagesstätten

     

    Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eines jeden Kindes vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr (SGB VIII §24).

    Entscheidend für die Auswahl sind Alter des Kindes, zur Verfügung stehende Plätze (Krippe, Elementar/ Betreuungszeiten) und die Priorisierung der Eltern im Kita-Portal.

    Die Aufnahme wird nicht aus Gründen der Herkunft, der Nationalität oder andere konfessioneller, weltanschaulicher oder ethischer Gründe verweigert. Soweit möglich, werden die Plätze mit Freiwerden nachbelegt, so dass es nicht zu Leerständen kommt.

    Sollten mehr Anmeldungen als freie Plätze in der DRK-Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, sind vorrangige Kriterien für die Aufnahme eines Kindes zu berücksichtigen:

     

    1.

    Erstranging werden alle Kinder aus der Standortgemeinde der Kita berücksichtigt, zweitrangig werden Kinder aus umliegenden Gemeinden berücksichtigt.

     

    2.

    Geschwisterkinder / Kinder einer Familie im gleichen Kindergarten werden vorrangig berücksichtigt

     

    3.

    Besondere Berücksichtigung der beruflichen Situation von Erziehungsberechtigten, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, die:

    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen werden
    • sich in Ausbildung (Beruf, Schule, Hochschule) befinden
    • an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit o. ä. im Sinne des SGB teilnehmen

     

    4.

    eine dem Kindeswohl entsprechende Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht gewährleistet ist

     

    5.

    ein besonderer Förderungsbedarf bei Kindern aus sozial- und bildungsbenachteiligten Familien, z. B. zur Sprach-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung

     

    6.

    besondere Belastung einer Familie (z. B. psychische Erkrankung, Drogenkonsum) eingeschränkte Mobilität der Familie (Erreichbarkeit der Kita)

     

    7.

    Geburtsdatum des Kindes, d.h. bei begrenzter Anzahl von Plätzen werden die ältestes Kinder – kurz vor Schulpflicht – vorrangig berücksichtigt

     

    8.

    Soziale Indikationen / Inklusion / Empfehlungen der sozialen Dienste oder anderen Jugendhilfeeinrichtungen werden vorrangig berücksichtigt.

     

    9.

    Bei gleichen Voraussetzung der Punkte 1 – 7 entscheidet der Zeitpunkt der Voranmeldung.

     

    10.

    Erhalt einer ausgewogene Gruppen- und Sozialstruktur (Alter, Geschlecht der Kinder, sozialer Hintergrund) in der Kindertagesstätte

     

    Übergang Krippe – Elementar:

    Ein Kind, das bereits als Krippenkind eine Kindertagesstätte des DRK besucht hat, ist beim Übergang von der Krippe in den Elementarbereich vorrangig zu berücksichtigen. Hierbei kann bei voller Auslastung der Einrichtung, auch eine unter DRK-Trägerschaft stehende Einrichtung der gleichen Gemeinde bei verfügbaren Plätzen einspringen.

    Die Leitungskräfte der Kitas wägen - auf der Basis gesetzlicher Vorgaben (SGB VIII § 24) – unterschiedliche Kriterien für die Aufnahme bzw. die zu vereinbarende Betreuungszeit (ganztags, Zweidrittelplatz, halbtags) bei der Aufnahme des Kindes ab. In besonders gelagerten Einzelfällen sowie in Konfliktsituationen entscheidet die Leitung gemeinsam mit der Bereichsleitung in Ansprache mit der Gemeinde über eine mögliche Aufnahme.

    Entsprechende Nachweise sind von den Eltern auf Nachfrage zu erbringen.