Seniorenzentrum Kaltenkirchen | Preise & Leistungen

Das Entgelt für unsere Leistungen ist gemäß § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB)
Elftes Buch (XI) abhängig von dem Pflegegrad. Pflegesätze sind nach dem
Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner
Pflegebedürftigkeit benötigt, entsprechend den fünf Pflegegraden einzuteilen.


Davon ausgehend sind in den Pflegegraden 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu
bilden. Das bedeutet, dass die Bewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 alle den
gleichen Eigenanteil für die Pflege einschließlich Betreuung zu zahlen haben –
unabhängig von dem Pflegegrad, welchem sie zugeordnet sind. Zudem sind die
Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die gesondert berechenbaren Investitionskosten zu zahlen.
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im
Rahmen pauschaler Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen
einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Den aktuellen Anspruch entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Bei Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro
Kalenderjahr die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen
für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege.
Unsere Leistungen
Die Leistungen, die wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten, sind in den §§ 2 bis 10 und § 12 des Wohn-, Pflege- und Betreuungsvertrages für das DRK Wohnen und Pflege Am Ehrenhain dargestellt. Auf Wunsch erhalten Sie ein von uns verwendetes Vertragsmuster zur Ansicht. Dort können Sie die Einzelheiten nachlesen. Bitte kommen Sie mit allen, bei der Durchsicht auftretenden Fragen, auf uns zu. Wir bieten Ihnen:
  • Wohnraum (§ 3 des Vertrages),
  • Leistungen der Hauswirtschaft (§ 4 des Vertrages)
  • Verpflegung (§ 5 des Vertrages),
  • Leistungen der Verwaltung (§ 6 des Vertrages),
  • Leistungen der Haustechnik (§ 7 des Vertrages)
  • allgemeine Pflegeleistungen (§ 8 des Vertrages),
  • Behandlungspflege (§ 9 des Vertrages),
  • Leistungen der Betreuung (§ 10 des Vertrages),
  • Zusatzleistungen (§ 12 des Vertrages).
Die Regelleistungen
Der Einrichtungsträger stellt als Regelleistungen, auf Wunsch des Bewohners Hilfen in persönlichen Angelegenheiten zur Verfügung, insbesondere durch
  • allgemeine Beratung,
  • Information und Beratung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einrichtung,
  • Ergänzende Unterstützung beim Schrift- und Behördenverkehr,
  • Hinweis auf Möglichkeiten der Rechts- und Sozialberatung,
  • Vermittlung seelsorgerischer Betreuung.
Die Mitarbeiter der Verwaltung beraten den Bewohner und die Angehörigen in Fragen der Aufnahme, der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kranken- und Pflegekassen und Behörden. Sie geben Hilfestellung bei verwaltungstechnischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme.
Die Pflege
Foto: A. Zelck / DRKS
Der Bewohner erhält die nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Pflegeleistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Leitbilder und Ziele unserer Arbeit:
  • Die Grundlage unseres Handelns ist der ganzheitliche Ansatz.
  • Wir bieten integrierte Pflege und integrierende Betreuung.
  • Wir wollen zur Erhaltung und Stärkung von Lebenszufriedenheit beitragen.
  • Wir tragen für Autonomie und Kompetenz Sorge.
  • Wir respektieren die private und die Intimsphäre sowie das Privateigentum.
  • Wir fördern soziale Kontakte nach innen und nach außen.
  • Wir sorgen für den Erhalt oder die Wiederherstellung körperlicher und psychosozialer Gesundheit.
  • Wir organisieren, unter Einbezug der Hospizbewegung, Begleitung und Beistand im Sterben.
Die Arbeitsbasis für unser pflegerisches Leitbild ist die aktivierende Pflege auf der
Grundlage der „Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens“ nach Monika
Krohwinkel, die den Menschen auch in der Pflege ganzheitlich annimmt.
Aktuell arbeiten wir an einem Projekt, das bis August 2018 die entbürokratisierte
Pflegedokumentation (Strukturmodell) in der Einrichtung einführt.
Die Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Abteilung kümmert sich um die Reinigung des Wohnraumes, der Gemeinschaftsräume und der übrigen Räumlichkeiten im Hause. Unsere Reinigungskräfte sind Mitarbeiter des Hauses. Die Wäscheversorgung durch unseren externen Kooperationspartner umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen, Trocknen und das maschinelle Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung der Bewohner. Die Flachwäsche und Frottierwaren werden gestellt, müssen also vom Bewohner nicht mitgebracht werden.
Die Haustechnik
Der Haustechniker kümmert sich um die Wartung und Unterhaltung des Gebäudes, unserer Einrichtung und Ausstattung. Er sorgt dafür, dass die hauseigenen technischen Anlagen und Außenanlagen funktionieren und ist, auf Wunsch, auch behilflich beim Anbringen Ihrer Bilder im Bewohnerzimmer.
Das Qualitätsmanagement
Unser Qualitätsmanagement bezieht sich auf alle Handlungen und Leistungen, die einer zielorientierten, fachgerechten und effektiven Leistungserbringung dienen. Es soll sicherstellen, dass die vereinbarten Leistungen zu der vereinbarten Qualität erbracht werden, die Qualität der vereinbarten Leistungen anhand des notwendigen Bedarfs und der fachlichen Erfordernisse stetig verbessert wird, die eingesetzten Methoden und Verfahren in allen Leistungsbereichen der Einrichtung nach innen und außen transparent sind und unsere Qualität intern und extern überprüft wird.