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Jugend-Sozial-Arbeit ist ein Teil der Jugend-Hilfe. Es ist ein Angebot für Jugendliche mit Problemen. Wenn es zu Hause Probleme gibt oder in der Schule. Oder wenn sie schlecht deutsch sprechen. Diesen Jugendlichen helfen wir. Dazu gibt es ein Gesetz. Es heißt: Jugend-Hilfe-Gesetz. Es ist ein Teil vom Sozial-Gesetz-Buch 8.
Aktiv im Zeichen des Roten Kreuzes
Herkunft, Nationalität, Religion oder Geschlecht spielen bei uns keine Rolle, denn Menschlichkeit ist unser oberster Grundsatz. Und weil es überall auf der Welt Menschen gibt, die sich im Namen des Roten Kreuzes oder Roten Halbmondes für andere engagieren, haben wir Kontakte zu Jugendrotkreuzler/-innen aus allen Teilen der Welt.
Außerschulische Jugendarbeit ist das eine, Schularbeit unser anderes Standbein. In den letzten Jahren haben wir unsere Angebote für Schulen, beispielsweise den Schulsanitätsdienst oder unser Streitschlichter-Programm, ausgebaut. Schularbeit hat bei uns schließlich Tradition: bei Gründung unseres Verbandes 1925 fand JRK-Arbeit vorwiegend in der Schule statt.
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