Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eines jeden Kindes vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr (SGB VIII §24).
Entscheidend für die Auswahl sind Alter des Kindes, zur Verfügung stehende Plätze (Krippe, Elementar/ Betreuungszeiten) und die Priorisierung der Eltern im Kita-Portal.
Die Aufnahme wird nicht aus Gründen der Herkunft, der Nationalität oder andere konfessioneller, weltanschaulicher oder ethischer Gründe verweigert. Soweit möglich, werden die Plätze mit Freiwerden nachbelegt, so dass es nicht zu Leerständen kommt.
Sollten mehr Anmeldungen als freie Plätze in der DRK-Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, sind vorrangige Kriterien für die Aufnahme eines Kindes zu berücksichtigen:
1. Erstranging werden alle Kinder aus der Standortgemeinde der Kita berücksichtigt, zweitrangig werden Kinder aus umliegenden Gemeinden berücksichtigt. 2. Geschwisterkinder / Kinder einer Familie im gleichen Kindergarten werden vorrangig berücksichtigt 3. Besondere Berücksichtigung der beruflichen Situation von Erziehungsberechtigten, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, die:
Übergang Krippe – Elementar:
Ein Kind, das bereits als Krippenkind eine Kindertagesstätte des DRK besucht hat, ist beim Übergang von der Krippe in den Elementarbereich vorrangig zu berücksichtigen. Hierbei kann bei voller Auslastung der Einrichtung, auch eine unter DRK-Trägerschaft stehende Einrichtung der gleichen Gemeinde bei verfügbaren Plätzen einspringen.
Die Leitungskräfte der Kitas wägen - auf der Basis gesetzlicher Vorgaben (SGB VIII § 24) – unterschiedliche Kriterien für die Aufnahme bzw. die zu vereinbarende Betreuungszeit (ganztags, Zweidrittelplatz, halbtags) bei der Aufnahme des Kindes ab. In besonders gelagerten Einzelfällen sowie in Konfliktsituationen entscheidet die Leitung gemeinsam mit der Bereichsleitung in Ansprache mit der Gemeinde über eine mögliche Aufnahme.
Entsprechende Nachweise sind von den Eltern auf Nachfrage zu erbringen.