Dienstag, 07. September 2010
Hauptmenü
Wählen Sie direkt
Rettungsdienst Drucken
 Der Kreisverband Segeberg e.V. des DRK ist als beauftragter Leistungserbringer des Landkreises für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig.

Um die nach § 7 des Rettungsdienstgesetzes Schleswig-Holstein ( RDG S-H ) geforderte Hilfsfrist zu erfüllen unterhält der DRK Kreisverband sechs Rettungswachen, die in zwei Versorgungsbereiche unterteilt sind.

Zum Versorgungsbereich Ost gehören zur Hauptwache in Bad Segeberg die Standorte Bornhöved und Seedorf-Berlin. Zum Versorgungsbereich West die Hauptwache Kaltenkirchen sowie die Standorte Bad Bramstedt und Henstedt-Ulzburg.
   

 

Unser Rettungsdienst beschäftigt zur Zeit 93 hauptamtliche Rettungsassistenten  und Rettungssanitäter sowie mehrere Auszubildende. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir auf  unseren Seiten bei Berufsbezeichnungen nur die  männliche Form. Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass in unseren Reihen diverse Kolleginnen "ihren Mann stehen".

Für die Durchführung der Einsätze im Bereich Notfallretung und Krankentransport können unsere Mitarbeiter auf insgesamt 14  Rettungswagen (RTW), 4 Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) und einen Krankentransportwagen (KTW) zurückgreifen.

Als medizinische Berater steht unser Team von Notärzten der Notarztstandorte  Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg dem Rettungsdienst  zur Verfügung.

Zur qualifizierten Abarbeitung von größeren Notfalleinsätzen unterstützt der Rettungsdienst  den Kreisfeuerwehrverband mit der TEL-Rettungsdienst (Technische Einsatz-Leitung).  Diese besteht aus dem leitenden Notarzt und dem organisatorischen Leiter Rettungsdienst.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Wachleiter gerne zur Verfügung.

Für den Versorgungsbereich Ost ( Bad Segeberg, Bornhöved, Seedorf-Berlin )

Ulf Möller
Leiter Versorgungsbereich Ost

Kurhausstraße 57
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 992-20
Fax 04551 992-39
mobil 0172 417 15 54

emailbuttonklein

So finden Sie uns: Hier klicken...

Für den Versorgungsbereich West ( Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg )

Nils Sahnwaldt
Leiter Versorgungsbereich West

Alvesloher Straße 25
24568 Kaltenkirchen
Tel 04191-952619
Fax 04191-860610

emailbuttonklein

So finden Sie uns: Hier klicken

Die Organisation unseres Rettungsdienstes

organigramm_rettungsdienst_drk_se

 

Rettungsleitstelle | Personal | Ausbildung | Fahrzeuge | FAQ

Rettungsleitstelle

Bis einschließlich Januar 2004 hat der DRK Kreisverband Segeberg mehr als 25 Jahre lang die Rettungsleitstelle des Kreises Segeberg betrieben - zunächst in den Räumen des Haupthauses, später im Gebäude der Rettungswache Bad Segeberg.

Aufgrund eines politischen Beschlusses wurde die integrierte Rettungsleitstelle (ILS), die neben Notrufannahme und Einsatzführung und -lenkung des Rettungsdienstes diese Aufgaben auch für 116 freiwillige Feuerwehren  und mehrere Einheiten vom Katastrophenschutz wahrnimmt, zur Feuerwehr Norderstedt verlegt.

Nun laufen dort alle Notrufe auf, die im Kreis Segeberg über die Nummer Feuer/Notfall 112 getätigt werden. Der Notruf bildet innerhalb der "Rettungskette" (nach Ahnefeld) bei der Versorgung Verunglückter / Erkrankter das entscheidende Bindeglied zwischen Sofortmaßnahmen und professionellem Rettungsdienst, der ohne Notruf keine Kenntnis vom Notfall erlangen kann.

rw_bs

Personal

Rettungssanitäter
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst insgesamt 520 Stunden, die sich aus 160 Stunden Theorie, sowie 160 Stunden Rettungswachen- bzw. Klinikpraktikum zusammensetzen.

 Zu den  Ausbildungsinhalten gehören: allgemeine medizinische Grundlagen, allgemeine  Notfallmedizin, spezielle Krankheitslehre und spezielle Notfallmedizin, Organisation und  Einsatztaktik sowie Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde. In Schleswig-Holstein  dürfen Rettungssanitäter nur gemeinsam mit Rettungsassistenten eingesetzt werden.

Rettungsassistenten
Das Berufsbild des Rettungsassistenten gibt es seit  1989. Der Lehrgang besteht aus mindestens 1200 Stunden theoretischer und praktischer  Ausbildung (Schule, Klinik- und Rettungswachenpraktikum) und dauert, sofern er in  Vollzeitform durchgeführt wird, zwölf Monate. Er wird von staatlich anerkannten Schulen  für Rettungsassistenten durchgeführt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Die praktische Tätigkeit (Tätigkeit auf der Rettungswache) umfasst mindestens 1600  Stunden und dauert, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, zwölf Monate. Sie ist  nach bestandener staatlicher Prüfung in einer von der zuständigen Behörde zur Annahme  von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes abzuleisten.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören: allgemeine  medizinische Grundlagen, allgemeine Notfallmedizin, spezielle Krankheitslehre und  spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik sowie Berufs-, Gesetzes- und  Staatsbürgerkunde.
Das Ausbildungsziel laut Rettungsassistentengesetz  (RettAssG) vom 10. Juli 1989 ist:
"Die Ausbildung soll entsprechend der  Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am  Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei  Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen,  die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu  beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige  Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel)."
 
Notärzte
Neben einem abgeschlossenem Medizinstudium  verfügen unsere Notärzte zusätzlich über den sogenannten Fachkundenachweis  Rettungsdienst. Die beim DRK-Segeberg tätigen Notärzte sind Angestellte der  der Segeberg Kliniken, sowie der Paracelsus-Kliniken Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg. Dies hat den  Vorteil, dass unsere Notärzte auch über grosse klinische Erfahrung verfügen und die  Patienten häufig auch nach dem Transport ins Krankenhaus weiterbetreuen.

Org.-Leiter
Der Org.-Leiter ist ein Rettungsassistent mit besonders  viel Erfahrung im Rettungsdienst und der Zusatzqualifikation "Organisatorischer  Leiter Rettungsdienst". Durch diese Qualifikation bildet er gemeinsam mit dem  "Leitenden Notarzt" (LNA) die Einsatzleitung Rettungsdienst bei grösseren  Einsätzen des Rettungsdienstes.

LNA
Der Leitende Notarzt hat im Falle grösserer  Einsatzlagen die medizinische Einsatzleitung. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist  neben der Qualifikation zum Notarzt noch eine Weiterbildung zum Leitenden Notarzt  notwendig.

Lehr-RA
Die Lehr-Rettungsassistenten sind für die Betreuung  der Auszubildenden auf der Rettungswache zuständig. Erfahrene Rettungsassistenten können  an einer mehrwöchigen Weiterbildung zum Lehr-Rettungsassistenten teilnehmen.
 
Leitstellendisponent
Für die Annahme von Notrufen und Koordinierung der  Fahrzeuge ist die Rettungsleitstelle zuständig. Hier arbeiten auf diese Aufgabe speziell  vorbereitete, erfahrene Rettungsassistenten. Die Ausbildung zum Leitstellendisponenten  beinhaltet neben der Ausbildung zum Rettungsassistenten auch eine feuerwehrtechnische  Ausbildung da die Leitstelle auch die Einsätze der Feuerwehren koordiniert.

(nach oben)

  

Ausbildung im Rettungsdienst

Die Standorte Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen sind Lehrrettungswachen. Wir bieten Notärzten an, die erforderlichen Pflichteinsätze für den Fachkunde- nachweis Rettungsdienst an den Notarztstandorten in Absprache mit den dortigen Notärzten abzuleisten.

Für Schüler der Rettungsassistenten- schulen bieten wir an, das einjährige Anerkennungsjahr gemäß RettAssPrV bei uns abzuleisten. Bewerbungen hierzu bitte in üblicher Form an unsere Postanschrift in Bad Segeberg senden

Als Besonderheit führte der Kreisverband Segeberg e.V. gemeinsam mit dem Bildungswerk Nord des DRK als Modellversuch eine 3-jährige Berufsausbildung zum Rettungsassistenten in den Jahrgängen 2000, 2001 und 2002 durch. Das besondere hieran war, dass die Auszubildenden erstmals nicht selbst die Kosten für die Ausbildung tragen mussten, sondern diese wurden vom DRK übernommen. Zusätzlich zur Ausbildunsgvergüung bekamen die Auszubildenden noch Lehrgänge zum Desinfektor und zum MPG-Beauftragten. Derzeit haben wir diesen Modellversuch bis zur Neuregelung des Rettungsassistengesetzes ausgesetzt und bitten daher, von Bewerbungen abzusehen.

Vorraussetzungen für die Ausbildung zum Rettungsassistenten sind:

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerscheintauglichkeit der Klasse C1E (alte Klasse  drei)
  • Gesundheitliche Eignung gemäß Rettungsassistengesetz
  • guter Leumund (Polizeiliches Führungszeugnis)

Für diese Ausbildungen beschäftigen wir speziell ausgebildete Lehrrettungsassistenten.
 
Praktikum im Rettungsdienst
Selbstverständlich bieten wir in unserem  Rettungsdienst auch die Möglichkeit eines Praktikums an. Dieses Angebot richtet sich  insbesondere an Personal der Arztpraxen und Krankenhäuser in unserem Einzugsgebiet. Auch  Personen, die eine rettungsdienstliche Ausbildung planen, sind nach Vollendung  des siebzehnten Lebensjahres herzlich zu einem solchen  Praktikum eingeladen. Zur Absprache von Praktikumterminen wenden Sie sich bitte an  unsere Wachleiter.

(nach oben)

 

Fahrzeuge

rtw_nef 

Krankentransportwagen (KTW)
Der KTW ist mit mindestens einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter oder einem zweiten Rettungsassistenten  besetzt.

Ein KTW wird vorwiegend für Einweisungen, Krankenhausentlassungen, Fahrten zum Arzt und Fernfahrten eingesetzt. Für Notfälle  sollte der KTW nur dann eingesetzt werden wenn kein Rettungswagen zur Verfügung steht. Das begründet sich im wesentlichen durch das geringe Platzangebot und  die geringere Ausstattung eines Krankentransportwagens.

rwbb 


Rettungswagen (RTW)
Auch der RTW ist mit mindestens einem Rettungsassistenten  und einem Rettungssanitäter oder einem zweiten Rettungsassistenten besetzt.

Der RTW wird bei allen Not- und Unfällen eingesetzt bei denen zunächst kein Arzt benötigt wird. Selbstverständlich kannder RTW  auch für  Krankentransporte eingesetzt werden. Auf diese Art ist das Fahrzeug natürlich flexibel  einsetzbar.

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Das NEF ist mit  einem  Rettungsassistenten und einem Notarzt  besetzt.
Das  NEF ist nicht in der Lage, einen Patiententransport durchzuführen, sondern ist für den  Transport des Notarztes an die Einsatzstelle verantwortlich. Im Rendezvous-System treffen  sich RTW und NEF an der Einsatzstelle, um den Patienten zu versorgen. Sollte eine  Transportbegleitung durch den Notarzt nicht erforderlich sein, so ist dieser mit dem NEF  wieder einsatzbereit und kann den nächsten Patienten versorgen.

Notarztwagen (NAW)
Der NAW ist mit mindestens einem Rettungsassistenten und einem  Rettungssanitäter oder einem zweiten  Rettungsassistenten besetzt. Ausserdem gehört noch ein Notarzt zur Besatzung des NAW.  Intensiv- Verlegungen von Krankenhaus zu Krankenhaus werden vom NAW gefahren.

Technische Einsatzleitung (TEL)
Die TEL wird von einem Org-Leiter und einem Schreiber/Funker besetzt. Bei grossen Sanitätseinsätzen oder Grosschadenslagen wird dieses Fahrzeug als lokale Einsatzleitung genutzt. Zur besonderen Ausstattung gehören  Funktelefon und -fax sowie ein Funkgerät, das als Relais betrieben werden kann.

touran

(nach oben)

 

FAQ

Im folgenden möchten wir Ihnen ein paar häufig gestellte Fragen beantworten. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet werden kann, so nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Ihre persönliche Frage zu senden.

Wo ist der Unterschied zwischen einem Rettungswagen und einem Krankenwagen ?
Ein Krankenwagen wird primär für Krankentransporte  eingesetzt, z.B. Fahrten zum Arzt, Verlegungsfahrten, Krankenhausentlassungen und Fahrten ins Krankenhaus, bei denen es sich nicht um Notfälle handelt. Ein Rettungswagen hat eine umfassendere Ausstattung als ein Krankenwagen und wird deshalb bei Not- und Unfällen eingesetzt, z.B. Verkehrsunfall, plötzliche Kreislaufbeschwerden. Viele Krankentransporte  werden beim DRK Segeberg mit einem Rettungswagen gefahren, was  den Vorteil bietet, dass dieses Fahrzeug nach Beendigung des Transportes auch für Notfälle zur Verfügung steht und im Falle einer Verschlechterung des Zustandes des Patienten alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen.
Sobald ein Notarzt zum Rettungswagen hinzukommt, wird dieser zum Notarztwagen.

Wo ist der Unterschied zwischen dem ärztlichen Notdienst und dem Notarzt ?
Beim ärztlichen Notdienst handelt es sich um einen  (Haus-)Arzt, der ausserhalb der regulären Sprechstunden (nachts und am Wochenende) Hausbesuche durchführt. Der Notarzt des Rettungsdienstes ist ein Arzt, der als Bestandteil des Rettungsdienstes bei akuten Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, bewusstlose Person) und bei schweren Unfällen erste ärztliche Hilfe leistet. Wenn Sie einen Notarzt benötigen, wählen Sie die Rufnummer 112. Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 119292.

Wann muss ich rechts ran fahren?
Verhalten Sie sich so, wie Sie es in der Fahrschule gelernt  haben. Das heisst, Sie müssen beiseite fahren, wenn die Rettungsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und andere) ihre Sondersignalanlage (Blaulicht) eingeschaltet  haben. Sobald Sie das Einsatzhorn hören können sollten Sie sich schon einmal grob orientieren aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge heranfahren. Dabei kann es sich auch um zwei oder noch mehr Fahrzeuge handeln.

Bei einspurigen Strassen fahren Sie bitte an den rechten Fahrbahnrand und halten dort.
Bei zweispurigen Strassen bilden Sie bitte eine Gasse in der Mitte der Strasse.
Bei dreispurigen Strassen sollen die beiden rechten Spuren nach rechts ausweichen und die linke Spur nach links.

Warum fahren einige Rettungswagen langsam, obwohl das Blaulicht eingeschaltet ist?
Einige unserer Patienten müssen nicht besonders schnell, sondern besonders schonend transportiert werden. Auch für diesen Fall nehmen wir unsere Sonderrechte in Anspruch. Der sogenannte "Schontransport" ist für Patienten erforderlich die besonders starke Schmerzen haben, wenn das Fahrzeug anfährt, bremst, oder über einen unebenen Untergrund fährt. Das Einsatzfahrzeug hat nun die Möglichkeit den Transport an die besonderen Bedürfnisse des Patienten anzupassen.

(nach oben)